Polizeipräsidium Oberhausen

Strafanzeige gegen Polizeioberkommissarin Petra W. wegen Verleumdung und Falscher Verdächtigung

Aktenzeichen: nicht zugeteilt

Alfred Bomanns
Roßbachstraße 15
46149 Oberhausen
25.11.2013
Tel. 0176 51589575

Polizeipräsidium Oberhausen
Friedensplatz 2
46045 Oberhausen
Telefax 826 3350

Strafanzeige gegen Polizeibeamtin W., Polizeipräsidium Oberhausen, wegen Verleumdung (§ 187 StGB) und Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB), begangen am 03.08.2012 in Oberhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beschuldigte führte mit den Beamten K. und V. am 27.07.2012 gegen 15:00 eine Geschwindigkeitskontrolle an der Biefangstraße 25 in Oberhausen durch. Ich verteilte Flugblätter, ohne auf die Geschwindigkeitskontrolle Einfluß zu nehmen. Die Beschuldigte führte an mir eine Maßnahme durch, die sie als „verdachtsunabhängige Personenkontrolle” bezeichnete.

Die Beschuldigte hat über diese Begegnung an der Biefangstraße bei ihrer Dienststelle am 03.08.2012 einen schriftlichen „Vermerk” verfaßt. Er ist bei den Herren Ottersbach und Fix vom Verkehrsdienst in Sterkrade einsehbar. In dem Vermerk unterstellt die Beschuldigte mir wider besseres Wissen folgende Aussage:

„Er [Bomanns] kenne alle meine Vorgesetzten, ‚auch Ihre Leiterin Wittmann‘, und würde dafür sorgen, dass ich ‚demnächst fett was zwischen die Hörner kriegen‘ werde.”

Ich habe selbstverständlich nicht gesagt, daß die Beamtin W. „demnächst fett etwas zwischen die Hörner kriegen” werde. Wenn ich das gesagt hätte, hätte ich eine strafwürdige Beleidigung begangen, denn ich hätte die Beamtin damit als gehörntes Tier bezeichnet. Diese Redewendung zählt gar nicht zu meinem Sprachgebrauch.

Als Zeugen benenne ich den Polizeibeamten V., der während des Gespräches im Zusammenhang mit der „verdachtsunabhängigen Personenkontrolle” ununterbrochen dabeistand. Ich beantrage, ihn zu vernehmen: Habe ich gesagt, ich würde dafür sorgen, daß die Beamtin W. „demnächst fett etwas zwischen die Hörner kriegen werde”? Habe ich mich ansonsten in irgendeiner Weise unhöflich oder salopp geäußert?

Von dem Vermerk der Beschuldigten vom 03.08.2012 habe ich erst am 13.11.2013 Kenntnis erlangt.

Durch die falsche Behauptung der Beschuldigten sehe ich mich in meiner Ehre erheblich verletzt. Der Vermerk kursierte bei den Vorgesetzten Fix und Ottersbach, bei der Polizeipräsidentin, bei der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Die Tat wurde durch Verbreitung einer Schrift begangen.

Die Dienstvorgesetzten hätten aufgrund der falschen Behauptung gegen mich Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten können.

Bezüglich der Verleumdung stelle ich Strafantrag.

Hochachtungsvoll
Alfred Bomanns


Impressum: Alfred Bomanns, Roßbachstraße 15, 46149 Oberhausen, Tel. 0176 51 58 95 75, E-Mail: Mein Vor- und Nachname in Kleinschreibung hintereinandergehängt, gefolgt vom @-Zeichen, gefolgt von arcor.de

Letzte Änderung: 07.10.2023